Für Erlangen: Grüne wählen am 8. März

Für Erlangen: Grüne wählen am 8. März

Spendenmöglichkeit

Wahlkampf kostet – und jede Spende hilft uns, sichtbar zu bleiben und Menschen zu erreichen. Hier ein paar Beispiele, was Deine Unterstützung möglich macht:

  • 💶 70 € – für 100 kleine Windräder am Infostand 🌱
  • 💶 100 € – für 120 Brezen für unsere morgendlichen Verteilaktionen 🥨
  • 💶 200 € – für 100 Tassen Punsch zum Verteilen – für warme Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern ☕
  • 💶 350 € – für ein Großflächenplakat für 10 Tage
  • 💶 500 € – für 50 Laternenplakate – Präsenz im ganzen Stadtgebiet
  • 💶 1.000–2.000 € – für eine Anzeige in den Erlanger Nachrichten 📰
  • 💶 2.000 € – für den Erwerb von 60 A0-Ständern, um in der Innenstadt noch präsenter zu sein
  • 💶 3.500 € – für 15 professionelle Social-Media-Clips, um Menschen digital zu erreichen

Jede Spende wirkt direkt – und das Beste:
Bis zur Hälfte kannst Du Dir über die Steuer wieder zurückholen!

So kannst Du spenden:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Erlangen
IBAN: DE22 7635 0000 0000 0410 21
BIC: BYLADEM1ERH
Bank: Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
Verwendungszweck: Spende Kommunalwahl 2026, Name + Adresse

Oder ganz einfach via PayPal: 👉 Hier direkt spenden

QR Code für Spenden

Infos zu Deiner Spende

Quelle: https://www.gruene.de/service/spenden-und-steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 300 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Um dennoch bei Spenden ab 150 Euro eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten, gebe Deine Adresse bei der Überweisung an.

Absetzbarkeit nach §34g EStG und §10b Abs. 2 EStG

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird es komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

  • Beispiel 1:
    Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
  • Beispiel 2:
    Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.
  • Beispiel 3:
    Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuell­en Steu­er­satz bestimmt.
  • Beispiel 4:
    Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

Staatliche Unterstützung für Spenden

Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR pro Person und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Euro pro Euro Zuwendung.

Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Per­son­en­ge­sell­schaf­ten sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.

Spendenkodex

Informationen dazu, wie Bündnis 90/Die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest Du in unserem Spendenkodex.

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